Da die Fa. SIEMENS erst ab dem Gerät Orthoceph 10 (und baugleiche)
Nachrüstsätze für eine solche Schutzschaltung liefert, habe
ich als ebenfalls betroffener Zahnarzt eine solche Schaltung für die
anderen oben genannten Geräte entwickelt und biete sie aufgrund der
großen Resonanz zum Nachrüsten an.
Nachrüstsätze sind z.Zt.lieferbar für die Geräte : SIEMENS Orthoceph 3 (OP3+Ceph) sowie 3 SESIEMENS Orthoceph 5 (OP5+Ceph) YOSHIDA Panoura 10C ( Vertrieb HAGER)
Philips Orth-Oralix
Inzwischen sind bereits weit über 400 Umrüstsätze ausgeliefert worden und in Praxen in ganz Deutschland installiert und abgenommen bzw. von der jeweiligen Gewerbeaufsicht anerkannt worden.
Die Nachrüstsätze erfüllen die Forderungen der Rö-Verordnung nach §3 Satz 5 und passen das jeweilige Röntgengerät an den Stand der Sicherheitstechnik an. Der Nachrüstsatz verändert nicht die Quantität oder Qualität der Röntgenstrahlung! Er bildet eine weitere, vom Verordnungsgeber geforderte Schutzmaßnahme gegen menschliches Versagen.
Der Depottechniker, der die notwendige Zulassung zur Rö-Gerätewartung
besitzt, kann ohne Probleme den Einbau vornehmen. Dem Umbausatz liegt eine
"narrensichere" Einbauanleitung mit technischen Zeichnungen bei. Nach dem
Einbau muß eine Anzeige an das zuständige Gewerbeaufsichtsamt
erfolgen, mit einer Bestätigung des einbauenden Technikers über
den erfolgten Einbau. Das Gewerbeaufsichtsamt entscheidet dann, ob eine
Abnahme durch den Sachverständigen (TÜV oder freier Sachverständiger)
erfolgen soll (sofern nicht sowieso eine Abnahme in´s Haus steht).
In der Regel wird das nicht gefordert. Dem Nachrüstsatz sind alle
nötigen Unterlagen und Schreiben beigefügt.
Für weitere Fragen stehe ich gerne per Fax, Email (täglich!) oder Tel. zu Verfügung. Falls Sie weitere betroffene Kollegen kennen, weisen Sie sie bitte auf dieses Schreiben hin