(2) [06F05] Blende
..bei fehlender oder falscher Blende ausreichende gerätetechnische Maßnahmen zur Verhinderung der Aufnahmeauslösung getroffen.
Übergangsfrist bis 31.12.98
Bei notwendiger Abnahme des Gerätes wird der Sachverständige gebeten, auf dem unseren Geräten beiliegendenVordruck die einwandfreie Verriegelung zu bestätigen und diesen den Unterlagen für die Gewerbeaufsicht / dem Amt für Arbeitsschutz beizufügen.